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   BSG, 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B   

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https://dejure.org/2015,4546
BSG, 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B (https://dejure.org/2015,4546)
BSG, Entscheidung vom 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B (https://dejure.org/2015,4546)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 2015 - B 5 R 376/14 B (https://dejure.org/2015,4546)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort darauf von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden ist (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70).

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Auszug aus BSG, 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B
    Zu den Leistungsvoraussetzungen der hier streitigen Rente wegen Erwerbsminderung nach den §§ 43, 240 SGB VI bzw wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 43 SGB VI (in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung) besteht bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des BSG (vgl dazu BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 12 RdNr 12 ff mwN sowie Gürtner in Kasseler Kommentar, Stand: April 2010, 1aufende Kommentierung zu §§ 43, 240 SGB VI und die Nachweise im Ablegeordner zu §§ 43, 44 SGB VI).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2014 - L 4 R 487/13

    Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung bzw. teilweiser Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B
    L 4 R 487/13 (LSG Nordrhein-Westfalen).
  • LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Gewährung einer großen Witwerrente wegen

    § 48 Abs. 1 SGB X ermächtigt dagegen nicht zur Rücknahme wegen solcher Tatsachen, die objektiv bereits bei Erlass des früheren Verwaltungsaktes gegeben waren (BSG, Urteil vom 28. November 1990, 4 RLw 5/90 = SozR 3-1300, § 32 Nr. 4; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 2017, L 5 R 376/14).
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